Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung der Wertmarken-Plattform durch Veranstalter und durch Gäste einer Veranstaltung.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der unter wert-marke.de erreichbaren
Plattform (nachfolgend „Plattform“), betrieben von Nick Spahn, Eberhardstr. 8, 45279 Essen
(nachfolgend „Anbieter“).
(2) Die Plattform stellt Veranstaltern eine Software bereit, mit der sie auf ihrer Veranstaltung ein bargeldloses Wertmarken-System betreiben können.
(3) Wichtig für Gäste: Beim Kauf von Speisen, Getränken oder anderen Leistungen auf einer Veranstaltung kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Gast und dem jeweiligen Veranstalter zustande – nicht mit dem Anbieter. Der Anbieter stellt lediglich die technische Abwicklung bereit.
§ 2 Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter stellt die Plattform in ihrer jeweils verfügbaren Fassung bereit. Dazu gehören insbesondere Gast-Wallets, Kassen- und Küchenansichten, Abholanzeige, Selbstbedienung sowie die Verwaltung von Veranstaltung, Preisliste und Zugängen.
(2) Der Anbieter entwickelt die Plattform fortlaufend weiter. Funktionen können ergänzt, geändert oder – bei sachlichem Grund und unter Wahrung berechtigter Interessen der Nutzer – eingestellt werden.
(3) Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Veranstaltungszeiten durchgeführt.
§ 3 Konto des Veranstalters
(1) Für die Verwaltung einer Veranstaltung ist ein Konto erforderlich. Die dabei gemachten Angaben müssen zutreffend sein.
(2) Zugangsdaten sowie Kassen- und Kopplungscodes sind vertraulich zu behandeln. Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass nur berechtigte Personen Zugang erhalten, und deaktiviert nicht mehr benötigte Zugänge.
(3) Der Veranstalter ist für die von ihm eingestellten Inhalte verantwortlich, insbesondere für Produktangaben, Preise, Kennzeichnungspflichten sowie für die Einhaltung von Jugendschutz-, Lebensmittel-, Gewerbe- und Steuerrecht auf seiner Veranstaltung.
§ 4 Wertmarken und Guthaben
(1) Wertmarken sind digitale Gutscheineinheiten, die ausschließlich beim jeweiligen Veranstalter und ausschließlich auf der jeweiligen Veranstaltung eingelöst werden können. Sie sind kein gesetzliches Zahlungsmittel und stellen keine Forderung gegen den Anbieter dar.
(2) Den Gegenwert einer Wertmarke legt der Veranstalter fest. Er wird beim Aufladen angezeigt.
(3) Schuldner der Einlösung ist allein der Veranstalter. Ansprüche auf Auszahlung oder Erstattung nicht verbrauchter Wertmarken – etwa am Ende der Veranstaltung – richten sich ausschließlich gegen den Veranstalter nach dessen Regelungen.
(4) Der Veranstalter ist verpflichtet, seine Gäste vor dem Kauf verständlich darüber zu informieren, ob und wie nicht verbrauchtes Guthaben erstattet wird.
(5) Der Anbieter nimmt zu keinem Zeitpunkt Geld der Gäste entgegen, verwahrt es nicht und leitet es nicht weiter. Bar aufgeladenes Guthaben wird unmittelbar vom Veranstalter vereinnahmt. Bei digitaler Aufladung entsteht die Zahlung auf einem Zahlungskonto des Veranstalters; der Anbieter stößt sie technisch an und erhält lediglich die Rückmeldung, ob sie erfolgreich war.
(6) Der Veranstalter ist für sein Zahlungskonto und die dort hinterlegten Zugangsdaten selbst verantwortlich, ebenso für die Einhaltung der Bedingungen seines Zahlungsdienstleisters sowie für Rückabwicklungen und Erstattungen gegenüber seinen Gästen.
§ 5 Nutzung durch Gäste
(1) Für eine Gast-Wallet ist keine Registrierung erforderlich. Der Zugang erfolgt über einen Schlüssel, der im Browser des Gastes gespeichert wird, oder über eine ausgegebene Karte.
(2) Wer diesen Schlüssel oder die Karte besitzt, kann über das Guthaben verfügen. Gäste sollten den QR-Code daher wie Bargeld behandeln und nicht weitergeben oder öffentlich zeigen.
(3) Geht der Schlüssel verloren – etwa durch Löschen der Browserdaten oder Verlust des Geräts – ist das Guthaben ohne hinterlegte Wiederherstellungs-E-Mail nicht mehr erreichbar. Eine Wiederherstellung durch den Anbieter ist technisch nicht möglich, da der Schlüssel nur als Hashwert gespeichert wird.
§ 6 Preise und Abrechnung gegenüber Veranstaltern
(1) Die Nutzung der Plattform ist derzeit kostenfrei. Soweit künftig eine Vergütung erhoben wird, wird der jeweilige Preis vor der Buchung deutlich angezeigt; bestehende Veranstaltungen bleiben von einer Preiseinführung unberührt.
(2) Kosten für Zahlungsdienstleister, die bei Online-Aufladungen anfallen, trägt der Veranstalter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 7 Pflichten bei der Nutzung
Untersagt ist es insbesondere,
- die Plattform zu rechtswidrigen Zwecken zu nutzen,
- Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen oder Zugänge unbefugt zu nutzen,
- die Plattform durch automatisierte Zugriffe übermäßig zu belasten,
- fremde Wallets oder Guthaben unbefugt zu verwenden.
§ 8 Sperrung und Beendigung
(1) Der Anbieter kann Zugänge sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung besteht. Der Betroffene wird darüber informiert, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
(2) Der Veranstalter kann seine Veranstaltung jederzeit im Veranstalter-Studio löschen. Dabei werden alle zugehörigen Daten einschließlich Wallets und Zahlungsverläufen endgültig entfernt. Bestehende Guthaben der Gäste erlöschen dadurch technisch; für deren Abwicklung bleibt der Veranstalter verantwortlich.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung vertraut werden darf – und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Handlungen des Veranstalters, insbesondere nicht für die Einlösung oder Erstattung von Wertmarken.
§ 10 Datenschutz
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 11 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dies aus rechtlichen oder technischen Gründen erforderlich ist. Veranstalter werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform informiert und können bis dahin widersprechen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats bleiben unberührt.
(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand Essen.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 30. August 2026